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BFH  - VI R 72/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 19, EStG § 9 Abs 6, EStG § 12 Nr 5, EStG § 52 Abs 23d, EStG § 52 Abs 30a, EStG § 10d Abs 4, EStG § 2 Abs 2

Rechtsfrage

1. Liegt den als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemachten Aufwendungen für die erstmalige Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer ein die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen begründendes Ausbildungsdienstverhältnis i.S. des § 12 Nr. 5 EStG zugrunde?

2. Ist die steuerliche Rückwirkung des § 9 Abs. 6 und des § 12 Nr. 5 EStG in der Fassung des Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetzes vom (BGBl I 2011, 2592) verfassungskonform?

3. Verstößt die streitige Nichtanerkennung der Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten wegen Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips gegen die Verfassung?

Im Verfahren erging am an das BVerfG (Az. ). Das Verfahren VI R 72/13 ist durch Beschluss vom ausgesetzt.

Ausbildungsdienstverhältnis; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; Pilot; Verkehrsflugzeugführer; Vorweggenommene Werbungskosten

Fundstelle(n):
WAAAE-49348

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