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BFH  - VIII R 60/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 20 Abs 9 S 1, EStG § 52a Abs 10 S 10, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1, AO § 42

Rechtsfrage

Sind im Kalenderjahr 2008 gezahlte Schuldzinsen für einen Kredit, der zur Finanzierung einer Festgeldanlage eingesetzt wurde, aus der dem Kläger im Kalenderjahr 2009 Zinsen zugeflossen sind, im Kalenderjahr 2008 bei den Einkünften aus Kapitalvermögen als Werbungskosten abziehbar, oder steht dem Werbungskostenabzug § 20 Abs. 9 Satz 1 2. Halbsatz EStG i.V.m. § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG entgegen?

Abgeltungsteuer; Einkünfte aus Kapitalvermögen; Gestaltungsmissbrauch; Schuldzinsen; Werbungskosten

Fundstelle(n):
TAAAE-49336

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