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Steuerfahnder dürfen Internet-Plattformen prüfen
Handelsplattformen im Internet müssen Nutzerdaten bei Bedarf an Finanzbehörden herausgeben, auch wenn sie sich zur Geheimhaltung verpflichtet haben (vgl. NWB YAAAE-40092).
Im konkreten Fall hatten Steuerfahnder aus Hannover einen Internet-Händler aufgefordert, die Namen aller Nutzer zu nennen, die pro Jahr für mehr als 17.500 € Waren verkauft haben.