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BFH 08.08.2013 VI R 45/12, NWB 48/2013 S. 3739

Einkommensteuer | Kindergeldanspruch von türkischen Bediensteten einer amtlichen türkischen Vertretung

Nach dem sind auf türkische Bedienstete einer amtlichen türkischen Vertretung in Deutschland und ihre Angehörigen u. a. die Rechtsvorschriften von Deutschland über das Kindergeld für Arbeitnehmer nicht anwendbar, sofern der Bedienstete weiterhin in das türkische Sozialversicherungssystem eingegliedert ist.