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Einkommensteuer | Erben steht Sonderausgabenabzug für nachgezahlte Kirchensteuer zu
Muss ein Erbe aufgrund eines ihm gegenüber ergangenen Einkommensteuerbescheids für den verstorbenen Erblasser Kirchensteuer nachzahlen, kann der Erbe diesen Betrag steuerlich zu seinen Gunsten als Sonderausgaben geltend machen, so das .
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Revision zum BFH zugelassen. Zum einen erscheine nach dem Beschluss des Großen Senats des (BStBl 2008 II S. 608) eine Klarstellung der dortigen Ausführungen in den Rn. 65 ff., namentlich des Verhältnisses der Rn. 71 und 77 zueinander, wünschenswert. Zum anderen erfordere die Aussage, dass steuerrechtliche Positionen mit einem höchstpersönlichen Charakter und ihrer unlösbaren Verknüpfung mit der P...