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BMF 11.11.2013 IV C 5 - S 2353/08/10006: 004, NWB 48/2013 S. 3738

Einkommensteuer | Pauschbeträge für Auslandsreisen ab 2014

Zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab dem hat das Stellung genommen. Bei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für eintägige Reisen in das Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland [i]infoCenter „Reisen ins Ausland“ NWB MAAAC-40815 in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. Das Schreiben gilt entsprechend für doppelte Haushaltsführungen im Ausland.