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Die Besteuerung der Arbeitslöhne von Bordpersonal auf Schiffen und Flugzeugen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAE-49225Der Arbeitsplatz von Bordpersonal befindet sich auf einem mobilen Verkehrsmittel mit häufig weltweitem Einsatzgebiet. Arbeitseinsätze von einigen Tagen oder Wochen bis zu Monaten sind nichts Ungewöhnliches. Diese Form der Arbeitsausübung bedingt, dass Bordpersonal weltweit tätig werden kann und ausländische Arbeitgeber daher nicht unüblich sind. Kurz: Wer Bordpersonal steuerlich berät, kommt fast unweigerlich mit dem internationalen Steuerrecht in Berührung. Wer bei diesen Fällen nicht den Überblick verlieren will, sollte die deutschen nationalen Besteuerungsgrundsätze und einige Besonderheiten in diesem Bereich kennen.
Ausführlicher Beitrag s..
Unbeschränkte Steuerpflicht
[i]Vorschrift entsprechend Art. 15 Abs. 3 OECD-MA zu prüfenBei unbeschränkter Steuerpflicht mit den weltweiten Einkünften in Deutschland wird zumeist zu prüfen sein, ob die ausländischen Einkünfte in Deutschland von der Besteuerung freizustellen sind. Die einschlägigen DBA enthalten hierzu eine dem Art. 15 Abs. 3 OECD-MA – mal mehr, mal weniger – nachempfundene Spezialvorschrift für Bordpersonal.
[i]Vorsicht wegen Missbrauchs- und Rückfallklauseln gebotenDa viele Länder die Gehälter von Bordpersonal nicht bzw. nicht vollständig besteuern, ist zumeist auch zu prüfen, ob aus deutscher Sicht nicht au...