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NWB Nr. 48 vom Seite 3788

Pflicht des Steuerberaters zur Offenbarung einer Provisionsvereinbarung

[i]OLG Frankfurt/M., Urteil vom 12. 6. 2013 - 1 U 30/11 Aus dem Steuerberatungsvertrag ergibt sich ein Anspruch des Mandanten darauf, dass sein steuerlicher Berater Fragen zu steuerbegünstigten Anlagen mit absoluter Objektivität beantwortet, sich mithin ausschließlich vom Interesse des Mandanten leiten und sich nicht durch andere Gesichtspunkte, namentlich nicht durch zu [i]Steuerberatungsvertrag – Schreibvorlage NWB TAAAD-88764erwartende Vermögensvorteile beeinflussen lässt. Deshalb begeht ein steuerlicher Berater gegenüber seinem Mandanten einen Treuebruch und damit eine schwerwiegende Pflichtverletzung im Hinblick auf den geschlossenen Steuerberatervertrag, wenn er seinen Mandanten zu einem Vertragsschluss mit einem Dritten veranlasst, aber nicht zugleich offenbart, dass er für diesen Vertragsabschluss eine Provision erhält.

Hinweis

Bei wissentlich verheimlichter Provisionsaussicht des Steuerberaters steht bei einer Schadensverursachung auch ein etwaiger berufshaftrechtlicher Versicherungsschutz in Frage, vgl. zur entsprechenden Ausschlussklausel des § 4 Nr. 6 AVB-WB: ; Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist aber nicht, dass dem steuerlichen Berater zugleich auch ein weiteres Versehen, etwa eine fal...