NWB Kommentar Bilanzierung
5. Aufl. 2014
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§ 331 Unrichtige Darstellung
Ausgewählte Literatur
Eisolt, Strafbare unrichtige Darstellung ( § 331 HGB) im Fall der sofortigen Vereinnahmung von Mietgarantiegebühren – Erläuterung des ; Maul, Geschäfts- und Konzernlagetäuschung als Bilanzdelikte, DB 1989 S. 185; Spatscheck/Wulf, Straftatbestände der Bilanzfälschung nach dem HGB– ein Überblick, DStR 2003 S. 173; Stahlschmidt, Schlafende Straftatbestände des HGB, StuB 2003 S. 107; Stahlschmidt, Die Straftatbestände im HGB, StB 2003 S. 63; Wolf, Bilanzmanipulationen: Wann ist die Übersicht erschwert?, StuB 2009 S. 909; Ziemann, Der strafbare „Bilanzeid" nach § 331 Nr. 3a HGB, wistra 2007 S. 292.
I. Überblick
1 § 331 HGB sanktioniert unabhängig davon, ob ein konkreter Erfolg (z. B. Schaden) eintritt, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
unrichtige Darstellungen (→ Rz. 10), die
in Unternehmensabschlüssen und -lageberichten (→ Rz. 9) und im Bilanzeid (→ Rz. 19)
oder
gegenüber dem Abschlussprüfer (→ Rz. 20)
getätigt werden.
Betroffen sind nur die Abschlüsse von Kapitalgesellschaften, Kap. & Co.-Gesellschaften ( § 335b HGB) sowie ...