Die Gestaltung von Baumarktprospekten nach Vorgaben des
Corporate Designs ist keine künstlerische Tätigkeit
Leitsatz
Einnahmen aus der Gestaltung von Baumarktprospekten unterliegen
der Gewerbesteuer, wenn sie nicht die notwendige Gestaltungshöhe
für die Annahme einer künstlerischen Tätigkeit
aufweisen.
Ein nachträglicher Wechsel des Steuerpflichtigen von
der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung
zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich zum
Zweck der Bildung von Gewerbesteuerrückstellungen ist nicht
zulässig.
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 6 Nr. 35 DStRE 2014 S. 1359 Nr. 22 KSR direkt 2013 S. 12 Nr. 12 RAAAE-48664
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.