Finanzgerichtliches Verfahrensrecht, Zollrecht: Zulässigkeit
einer "Untätigkeitsklage" gegen einen
ins Blaue hinein erlassenen Nacherhebungsbescheid über
Antidumpingzoll
Leitsatz
1. Erlässt die Zollbehörde
kurz vor Ablauf der Festsetzungsfrist einen Nacherhebungsbescheid über
Antidumpingzoll ohne tragfähige Tatsachengrundlage und
auf Grundlage einer unzutreffenden Rechtsansicht und beginnt sie
erst im Einspruchsverfahren mit den erforderlichen Ermittlungen,
ist eine Klage gemäß § 46 FGO auch ohne
beendetes Vorverfahren zulässig.
2. Wird Antidumpingzoll nacherhoben, so trägt
die Zollverwaltung die Beweislast dafür, dass die eingeführte
Ware ihren Ursprung, in dem mit Antidumpingzoll belegten Land hat
und die Bearbeitung, die in dem Land stattgefunden hat, das in der
Zollanmeldung als Ursprungsland angegeben ist, nicht ursprungsbegründend
war.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): IAAAE-48654
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