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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 5/13

Gesetze: EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5

Einkommensteuer: Verpflegungsmehraufwendungen

Leitsatz

1. Ein auf einem zwischen Deutschland und Schweden pendelndem Fährschiff eingesetzter Koch kann im Streitjahr 2010 zeitlich unbegrenzt Verpflegungsmehraufwendungen bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen.

2. Dabei sind überwiegend die für Schweden geltenden Pauschbeträge anzusetzen.

Fundstelle(n):
EAAAE-48651

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