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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 4 V 93/13

Gesetze: ZK Art. 70 ZK Art. 71 ZK Art. 220 Abs. 1

Zollrecht: Nacherhebung nach Beschau

Leitsatz

Wird für Ware, die in mehreren Containern eingeführt wird, für jeden Container eine Zollanmeldung abgegeben, und ergibt eine mehrfache Probennahme aus fast allen Containern, dass diese alle dieselbe Ware enthalten, aber eine andere als in sämtlichen Anmeldungen übereinstimmend angegeben, so steht Art. 71 Abs. 2 ZK einer Nacherhebung auch für den nicht verprobten Container nicht entgegen, wenn für die gesamte Ware in allen Containern eine Handelsrechnung und ein Ursprungszeugnis vorliegen, nach denen es sich insgesamt um nur eine einzige Ware gehandelt hat.

Fundstelle(n):
UAAAE-48650

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