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BFH 27.8.2013 VIII R 9/11, NWB 47/2013 S. 3668

Abgabenordnung | Irrtümlich nicht als Betriebsausgabe erklärte Umsatzsteuer als offenbare Unrichtigkeit

Übersieht das Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung, dass der Steuerpflichtige in seiner vorgelegten Gewinnermittlung die bei der Umsatzsteuererklärung für denselben Veranlagungszeitraum erklärten und im Umsatzsteuerbescheid erklärungsgemäß berücksichtigten Umsatzsteuerzahlungen nicht als Betriebsausgabe erfasst hat, liegt insoweit eine von Amts wegen zu berichtigende offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO vor (Anschluss an NWB TAAAC-58385).