Auslandsvermögen legalisieren
1. Aufl. 2013
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Teil XV: Zu guter Letzt: Steuerberaterhonorare als Werbungskosten
801Für im Rahmen einer Selbstanzeige erforderliche Tätigkeiten (Ermittlung, Ergänzung bzw. Nachholung bisheriger Angaben in vergangenen Steuererklärungen) erhält der Steuerberater eine bis drei Gebühren nach der Tabelle A (§ 30 StBVV). Nach der Neufassung der Steuerberatervergütungsverordnung bemisst sich der maßgebliche Gegenstandswert nach der Summe der berichtigten, ergänzten und nachgeholten Angaben; er beträgt aber mindestens 8.000 €.
802Private Steuerberatungskosten können – was unstreitig ist – durch Abschaffung der entsprechenden Regelung in § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2006 nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Private Steuerberatungskosten stellen jedoch – was ebenfalls unstreitig ist – Werbungskosten dar, soweit sie für die Ermittlung der Einkünfte anfallen. Damit können, was zunächst festzuhalten ist, private Steuerberatungskosten soweit sie Werbungskosten sind, auch für die Veranlagungszeiträume 2006 und später geltend gemacht werden.
803Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Steuerberatungskosten zählen unstreitig zu den Werbungskosten, da sie Auf...