Auslandsvermögen legalisieren
1. Aufl. 2013
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Teil XI: Unversteuerte Vermögen in Liechtenstein-Stiftungen und Trusts
1. Allgemeines
601Liechtenstein-Stiftungen, als auch Vermögenstrusts nach angelsächsischem Recht galten einst als begehrtes Steuersparmodell. Liechtenstein-Stiftungen und angelsächsische Vermögenstrusts waren nicht zuletzt wegen der im Außenverhältnis gegebenen Anonymität von Interesse. Die Liechtenstein-Stiftung eröffnete dem Geldanleger gleich mehrere Vorteile: Zum einen erschien dieser im gewöhnlichen Geschäftsverkehr mit der das Stiftungsvermögen verwaltenden Bank nach außen hin nicht auf. Zum anderen entledigte die Liechtenstein-Stiftung den Geldanleger von dem seit Juli 2005 auf Zinserträge zu erhebenden EU-Steuerrückbehalt in Liechtenstein.
Liechtenstein-Stiftungen wurden i. d. R. von einer behördlich konzessionierten Treuhandgesellschaft fiduziarisch gegründet. Die Treuhandgesellschaft übernahm – als (rechtliche) Stifterin fungierend – die Ausarbeitung von Stiftungsurkunde und der Stiftungsstatuten, versah die Dokumente mit ihrer beglaubigten Unterschrift, erstattete Meldung an die liechtensteinische Steuerverwaltung und reichte die notwendigen Dokument...