Auslandsvermögen legalisieren
1. Aufl. 2013
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Vorwort
Der im Frühjahr 2013 durch die Presse gegangene Steuerfall „Hoeneß” und auch das Scheitern des Steuerabkommens mit der Schweiz haben zahlreiche Steuersünder dazu animiert, eine sog. Selbstanzeige zu erstatten. Nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa gingen bis Ende Juni 2013 bundesweit mehr als 14.500 Selbstanzeigen bei den Finanzämtern ein, das ist mehr als im gesamten Vorjahr 2012 (etwa 11.800 Fälle). Hinter einer Selbstanzeige verbirgt sich nicht etwa das, was die landläufige Meinung unter einer „Anzeige“ versteht. Der Selbstanzeigeerstatter muss nicht beim Finanzamt oder einer anderen öffentlichen Behörde oder gar der Polizei vorsprechen und sich als reumütiger Steuersünder bekennen. Eine Selbstanzeige ist nicht mehr und nicht weniger als eine vollständige Berichtigung unrichtiger und/oder die Nachholung bislang unterlassener Angaben.
Eine Selbstanzeige stellt angesichts der in letzter Zeit beobachteten Intensivierung des Informationsaustauschs in Steuersachen, der Einführung von Gruppenanfragen und dem Inkrafttreten von FATCA für den Steuerpflichtigen den letzten Ausweg vor einer Aufdeckung dar. Denn Bankgeheimnisse waren gestern, wie ich in...