Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesellschaftsrecht | Ressortmäßige Aufteilung der Zuständigkeit zweier GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Ein gesamtvertretungsberechtigter GmbH-Geschäftsführer kann vom Mitgeschäftsführer zur Vornahme eines bestimmten Geschäfts oder einer bestimmten Art von Geschäften ermächtigt werden (§ 125 Abs. 2 Satz 2 HGB, § 78 Abs. 4 AktG), wodurch dessen Gesamtvertretungsmacht zur Alleinvertretungsmacht erstarken kann. Zum Schutz der Gesellschafter darf eine [i]infoCenter „Gesellschafter-Geschäftsführer“ NWB XAAAB-04820 solche Ermächtigung eines Geschäftsführers dabei zwar nicht einen Umfang erreichen, der faktisch einer umfassenden Einzelvertretungsbefugnis gleichkäme (vgl. , ZIP 1986 S. 501), eine ressortmäßige Aufteilung der Vertretungsbefugnis (hier: nach „kaufmännischem Bereich“ und „Fuhrpark“) ist aber zumindest solange rechtlich unbedenklich, wie beide Geschäftsführer zugleich auch die einzigen Gesellschafter der GmbH sind und die...