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Einkommensteuer | Verteilung einer außergewöhnlichen Belastung auf mehrere Veranlagungszeiträume
Nach dem können die Auswirkungen des Zu- und Abflussprinzips in besonderen Einzelfällen durch die Anwendung des § 163 AO korrigiert werden. Ein solcher Ausnahmefall kann vorliegen, wenn eine besonders kostenintensive außergewöhnliche Belastung – etwa der Umbau eines Hauses – ohne Verteilung auf mehrere Veranlagungszeiträume zum ganz überwiegenden Teil steuerlich wirkungslos bliebe. In Anlehnung an die in § 82b EStDV und [i]infoCenter „Außergewöhnliche Belastungen“ NWB TAAAA-88426 § 34 Abs. 1 EStG enthaltenen Regelungen erscheint eine Aufwandsverteilung im Fall von Baumaßnahmen auf bis zu fünf Jahre als angemessen.