NWB Nr. 47 vom Seite 3657

„Kaufmännische vs. umsatzsteuerliche Gutschrift”

Beate Blechschmidt | Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Ende gut, alles gut?!

Die Neuregelung zur Rechnungsangabe „Gutschrift“ durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz hatte in der Praxis in den letzten Monaten für reichlich Verwirrung gesorgt. Der Begriff „Gutschrift“ wurde zur neuen Rechnungspflichtangabe. Nur wie genau hatte man vorzugehen? Was war mit den Fällen, in denen man eine kaufmännische Gutschrift für Retouren, Korrekturen, Storno usw. ausgestellt hatte? Bereits in NWB 32/2013 ab Seite 2534 hatten Rathke und Ritter in ihrem Beitrag „Kaufmännische Gutschrift vs. umsatzsteuerliche Gutschrift“ zu dieser Problematik Stellung genommen. Jetzt hat auch das BMF reagiert und mit Schreiben vom für eine Entwarnung gesorgt und Regelungen im Einzelnen relativiert. Langer/Hammerl beschäftigen sich in der aktuellen Ausgabe ab Seite 3674 mit den Details des BMF-Schreibens, insbesondere mit der Abgrenzung zwischen umsatzsteuerlicher und kaufmännischer Gutschrift. Also heißt es – zumindest hier: Ende gut, alles gut.

Reagiert hat die Finanzverwaltung auch auf die sog. Photovoltaik-Novelle aus dem August 2012. Die Änderungen durch diese Novelle hatten Auswirkungen auf die Vergütungsstruktur der Stromeinspeisung von Photovoltaikanlagen und machten eine Anpassung der umsatzsteuerlichen Behandlung der Anlagen notwendig. Die Finanzverwaltung begegnet dem, indem sie Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Behandlung verschickt. Becker widmet sich ab Seite 3679 den umsatzsteuerrechtlichen Fragestellungen, die für ein Ausfüllen des Fragebogens bedeutsam sind. Der Beitrag beantwortet darüber hinaus auch praktische Fragen, z. B. zu den Folgen der Nutzungsänderung einer Anlage oder zu den Konsequenzen aus dem Verkauf einer Anlage.

Praktische Fragen ergeben sich auch bei Umstrukturierungen von Personengesellschaftskonzernen, wenn die Steuerbefreiungen der §§ 13a, 13b ErbStG bei einem Erbfall oder einer Schenkung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge in Anspruch genommen wurden. Hier sind die Nachbehaltensfristen zu beachten, wenn eine Nachversteuerung vermieden werden soll. Denn eine Nachversteuerung droht nicht nur beim Verkauf des Unternehmens. Hohage/Beumker beantworten daher ab Seite 3689 insbesondere die Frage, inwieweit bereits die Veräußerung einer wesentlichen Betriebsgrundlage einer nachgelagerten Personengesellschaft einen Nachversteuerungstatbestand auf der Ebene der hinter der (operativen) GmbH Co. KG stehenden Gesellschafter auslöst.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB 2013 Seite 3657
NWB VAAAE-48508