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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 09-11 | Elektronische Steuererklärung: Haftungsfalle für Steuerberater

Der DStV empfiehlt Steuerberatern, ihren Mandanten vor der elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen die alten Papier-Vordrucke auszuhändigen und den kompletten Ausdruck unterzeichnen zu lassen. Nur so könnten haftungs- und steuerstrafrechtliche Risiken eingedämmt werden. Der Verband reagiert damit auf eine umstrittene Entscheidung des BFH, wonach Berater ein grobes Verschulden bei Verwendung einer komprimierten ELSTER-Einkommensteuererklärung treffen kann.

Track 09 | DStV warnt vor komprimierter Steuererklärung

Eine große Resonanz hat auch eine Entscheidung des III. Senats des Bundesfinanzhofs gefunden – zum groben Verschulden eines Steuerberaters bei der Verwendung einer komprimierten elektronischen Einkommensteuererklärung. So beklagt der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands ein „rigoroses Urteil” mit drastischen Konsequenzen: „Die elektronische Steuererklärung wird zur Haftungsfalle für Steuerberater. Elster warnt vor ELSTER. – So könnte man die harsche Reaktion zusammenfassen. ELSTER – diese Abkürzung steht bekanntlich für eine elektronische Steuererklärung. So heißt aber auch – kurioser Weise – der Präsident des ...