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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 06 | Spanische Ferienimmobilien: Steuerfalle bei Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft

Der BFH hat aktuell entschieden, dass die Nutzung einer spanischen Ferienimmobilie in Deutschland zu beträchtlichen Einkommensteuerforderungen führen kann, wenn die Immobilie einer spanischen Kapitalgesellschaft gehört und deren Gesellschafter als Nutzende der Immobilie in Deutschland wohnen. Seit 2013 ist zwar das neue deutsch-spanischen DBA zu beachten. Die Gefahr einer Nachversteuerung in Deutschland besteht aber immer noch.

Spanische Ferienhausbesitzer müssen in Deutschland Steuern nachzahlen. – Diese verkürzte Darstellung eines aktuellen Urteils des Bundesfinanzhofs in den Medien, hat für einige Nachfragen in meiner Praxis gesorgt. Worum geht es bei der Entscheidung des I. Senats des BFH? Welche Mandanten sind davon betroffen?

Eine in Deutschland lebende Familie hatte für mehr als 1 Mio. € in Porto Andratx auf Mallorca ein 160 qm großes Ferienhaus erworben, mit einem Schwimmbad und allem Pipapo. Auf Empfehlung des Maklers wurde eine spanische Kapitalgesellschaft errichtet, eine Sociedad Limitada, vergleichbar mit einer deutschen GmbH. Diese erwarb das 1.000 qm große Grundstück mitsamt dem Einfamilienhaus. Vor allem, um die span...