Arbeitshilfe - Stand: 26.08.2015

Saldierung nach § 177 AO bei Änderung eines Folgebescheides

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Saldierung nach § 177 AO bei Änderung eines Folgebescheides: Durfte das FA die Folgeänderung von Steuerbescheiden und die Berücksichtigung von rechtskräftig wieder zugewiesenen Beteiligungsverlusten mit Hinweis auf eine Kompensationsmöglichkeit nach § 177 AO ablehnen (Berichtigung materieller Fehler durch Umqualifizierung von Vermietungseinkünften in solche aus gewerblichem Grundstückshandel auf der Ebene des Gesellschafters) - Bindungswirkung der Grundlagenbescheide, wenn diese aufgrund einer finanzgerichtlichen Entscheidung wieder ihre ursprüngliche Rechtskraft entfaltet haben?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
QAAAE-48232