Die Hingabe eines zinslosen Darlehens durch einen Muslim unterliegt der Schenkungsteuer
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Unterliegt die Hingabe eines zinslosen Darlehens durch einen Muslim wegen des im Islam geltenden Zinsverbots dennoch als Freigebige Zuwendung der Schenkungsteuer?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
XAAAE-48208