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IWB Nr. 21 vom Seite 776

Das indische Markenschutzsystem

Eine Übersicht zum Anschluss an internationale Konzepte und das Madrider Abkommen

Dharm Veer Singh Krishnawat und Arnd Steckenborn

Marken stellen im internationalen Wirtschaftsverkehr besonders wichtige Unternehmenswerte dar. Die Hauptfunktion der Marke besteht auch im internationalen Kontext darin, dem Endabnehmer die Herkunft der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu verdeutlichen. So werden Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer unterschieden und besondere Wertigkeiten vermittelt. Wie das deutsche Markenrecht wird auch das indische Markenrecht durch internationale Normen beeinflusst. Maßgeblich ist unter anderem das TRIPS-Abkommen (Agreement on Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights), ein internationales Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums.

Arbeitshilfe:

In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) kann unter der NWB DokID NWB TAAAE-45639 ein Schema der Beantragung einer Marke in Indien unter dem aktuellen Trade Marks Act 1999 aufgerufen werden.

I. Einführung

[i]Merkmale: Bildliche und klangliche Gestaltung sowie Kennzeichnungskraft des MarkenzeichensWie das deutsche Markenrecht basiert auch das indische Markenrecht im Wesentlichen auf drei Unterscheidungskriterien. Im Blickpunkt stehen die bildliche und klangliche Gestaltung, der Inhalt der hinterlegten Waren und Dienstleistungen sowie die Kennzeichnungskraft des Zeichens. Das Markenrecht regelt die Natur der Rech...