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Abfindungsvereinbarungen in Gesellschaftsverträgen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAE-48134 Die Thematik der Unternehmensnachfolge ist eine vielschichtige Angelegenheit, die zivil-, gesellschafts-, erb- und steuerrechtliche Aspekte betrifft. Unter den Gestaltungsmöglichkeiten findet sich auch eine Vielzahl von bedeutenden gesellschaftsrechtlichen Instrumentarien. Mit Blick auf den Erhalt der Vermögenssubstanz der Gesellschaft und dem Schutz vor erbfall- und ausscheidensbedingtem „Ausbluten“ der Gesellschaft kommt den sog. Abfindungsvereinbarungen ein bedeutender Anteil zu. Mittels dieser Vereinbarungen kann jedoch, in der Praxis oft übersehen, die Gesellschaft vor der sog. Überfremdung, dem Eintritt oder Verbleib familienfremder Personen als Gesellschafter dergestalt geschützt werden, dass kein umfassender Vermögensabfluss durch ausscheidende Gesellschafter der Gesellschaft droht.
Ausführlicher Beitrag s..
Abfindungsgrundlagen
[i]Gesetzliche Grundlage stellt auf den „wahren Anteilswert” als Abfindung abDer Abfindungsanspruch gilt gleichermaßen für Personengesellschaften und für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 738 Abs. 1 BGB). Der Grund des Ausscheidens, ob Tod, Einziehung, Ausschluss oder Kündigung ist dabei ohne Belang. Die Höhe des Abfindungsanspruchs, der Anspruch auf Auszahlung in Geld, orient...