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Einkommensteuer | Kindergeld für Ausländer, die dem NATO-Truppenstatut unterliegen
Verliert ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer einen zum Bezug von Kindergeld berechtigenden Aufenthaltstitel, weil sich sein Aufenthaltsstatus aufgrund seiner Eheschließung mit einer Angehörigen des zivilen Gefolges der NATO-Truppen nunmehr nach dem NATO-Truppenstatut richtet, ist er nach dem dennoch aufgrund einer analogen Anwendung des § 62 Abs. 2 EStG kindergeldberechtigt.
Bereits in seiner (BStBl 2008 II S. 758) hatte der III. Senat des BFH in § 62 Abs. 2 EStG eine Regelungslücke festgestellt, die zur analogen Anwendung dieser Vorschrift führte und dem ausländischen Staatsangehörigen (hier: dem Mitglied einer Botschaft) zu einem Kindergeldanspruch verhalf. Dass der Gesetzgeber hierauf nicht reagiert und d...