Mehrkosten beim Führerscheinerwerb und Fahrzeugumbau nicht abziehbar, wenn Geh- oder Stehbehinderung nicht nachweisbar
Leitsatz
Entscheidend für die Anerkennung von Mehrkosten für den Führerscheinerwerb und einen Fahrzeugumbau wegen einer halbseitigen
Lähmung aufgrund Schlaganfalls als außergewöhnliche Belastung ist nicht, dass der Stpfl. wegen seines Wohnorts in ländlicher
Umgebung auf die Fortbewegung mit einem PKW angewiesen sein könnte, sondern ob er aufgrund der Körperbehinderung zwangsläufig
auf ein Fahrzeug zur Fortbewegung angewiesen ist.
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 8 Nr. 29 DStRE 2014 S. 1114 Nr. 18 NWB-Eilnachricht Nr. 44/2013 S. 3435 StBW 2013 S. 1050 Nr. 23 DAAAE-47756
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