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BFH 19.3.2013 XI R 45/10, StuB 21/2013 S. 832

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerfreiheit der von einem Altenwohnheim erbrachten Leistungen

(1) Die mit dem Betrieb eines von einem gewerblichen Unternehmer betriebenen Altenwohnheims eng verbundenen Umsätze sind nach § 4 Nr. 16 Buchst. d UStG u. a. dann umsatzsteuerfrei, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr mindestens 40 % der Leistungen Kranken und behinderten Menschen zugutegekommen sind, die in einem vom Gesetz näher bestimmten Maß der Hilfe bedürfen. Dass diesen Menschen eine Pflegestufe zuerkannt wurde, ist nicht erforderlich. (2) Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Buchst. d UStG darf nicht von einer Bedingung abhängig gemacht werden, die nicht geeignet ist, die Gleichbehandlung sämtlicher unter das Privatrecht fallender Betreiber von Altenwohnheimen zu gewährleisten (Bezug: § 4 Nr. 16 Buchst. d und Nr. 18 UStG; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g Richtlinie 77/388/EWG; Art. 131, Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL).

Praxishinweise

Der BFH entschied zum Streitjahr 2001. Nach der damaligen Gesetzesfassung befreite § 4 Nr. 16 Buchst. d UStG u. a. die...