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LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss v. - L 2 AS 733/13 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

Bezüglich des Zeitraumes vom 06.05. bis zum wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit erledigt hat. Im Übrigen wird die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren.

Fundstelle(n):
KAAAE-47583

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