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NWB EV 11/2013 S. 360

Erbschaftsteuer – Zur Freistellung eines Familienheims bei Erbauseinandersetzungen (FG)

Die erbschaftsteuerliche Freistellung eines Familienheims und von vermietetem Grundvermögen setzt im Falle einer Erbauseinandersetzung nicht voraus, dass diese zeitnah, d. h. innerhalb von sechs Monaten, erfolgt – entgegen R E 13.4. Abs. 5 Satz 4, Abs. 7 Satz 6 ErbStR, H E 13.4. „Freie Erbauseinandersetzung“ ErbStH und RE 13c Abs. 4 Satz 10 ErbStR, H E 13c „Freie Erbauseinandersetzung“ ErbStH (; Revision zugelassen).

Hintergrund:
Von der Erbschaftsteuer befreit ist u. a. der Erwerb eines sog. Familienheims durch Kinder, soweit der Erblasser darin bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, die beim Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt ist und soweit d...