Beteiligung an einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Leitsatz
Einnahmen einer gemeinnützigen Stiftung aus der Beteiligung an einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG, die als Besitzgesellschaft
im Rahmen einer Betriebsaufspaltung fungiert, sind nicht als steuerfreie Einnahmen aus Vermögensverwaltung, sondern als Einnahmen
eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes zu erfassen.
Die Rechtsprechung des BFH zum Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes bei gewerblich geprägten Einkünften i.S.
des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG (, BFHE 234, 59, BStBl II 2011, 858) gilt nicht für gewerblich
„infizierte” Einkünfte aus einer sog. Besitzgesellschaft.
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1958 Nr. 23 EAAAE-47384
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