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Zweitberufsfreiheit für Steuerberater
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAE-47253 Das BVerfG hat in einem aktuellen Beschluss vom - 1 BvR 2912/11 NWB YAAAE-45283 das Tor für die zweitberuflichen Betätigungen von Steuerberatern weit geöffnet. Auch bei ihnen müssen in Zukunft weitgehend die gleichen liberalen Grundsätze wie bei Rechtsanwälten gelten. Für Letztere gilt seit einer Grundsatzentscheidung der Karlsruher Richter aus dem Jahr 1992 (, NJW 1993 S. 317) die Freiheit zweitberuflicher Tätigkeiten, und zwar auch für gewerbliche Betätigungen. Das bisher von den Kammern und Gerichten zur Verteidigung des rigiden Zweitberufsverbots speziell für Steuerberater angeführte – schlicht weltfremde – Argument eines angeblich besonderen – nicht gewerblichen – Berufsbilds, ist nicht weiter tragfähig. Nichts anderes gilt für die These, speziell bei dem Berufszweig der Steuerberater sei eine gewerbliche Tätigkeit abstrakt gefährlich.
Ausführlicher Beitrag s..
Zukünftige Voraussetzungen für ein Verbot nach dem BVerfG
[i]BVerfG fordert nachvollziehbare Feststellungen zur BegründungZukünftig können Ausnahmen für Zweitberufsverbote nur noch verweigert werden, wenn rational nachvollziehbar eine konkrete Gefahr für die unabhängige Steuerberatung aus der zweitberuflich...