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Triple-Net-Verträge – Heute ein „must have”!?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAE-47255 Im deutschen Mietrecht ist der Schutz des Mieters der primäre Ansatzpunkt. Geschützt werden soll u. a. vor unberechtigten Mietpreisforderungen und sonstigen missbräuchlichen Forderungen. Dem steht das Interesse der Eigentümer von Gewerbeobjekten gegenüber, sich als Vermieter rechtssicher von den Kosten für Maßnahmen zur Unterhaltung der Mietsache freizustellen. Durch den Triple-Net-Vertrag (TNV) kann der Vermieter diesem Ziel zumindest sehr nahe kommen. Gerade im Bereich der Gewerbeobjekte bedarf es daher dieses Instruments, um entsprechende Kostenpositionen zugunsten des Eigentümers auf den Mieter übergehen zu lassen.
Ausführlicher Beitrag s..
Ziel: Kalkulierbarkeit der Kosten für beide Parteien
[i]Bruttomietprinzip wird nicht mehr angewendetGrundgedanke des Gewerbemietrechts ist es, genau wie auch im Wohnungsmietrecht die Lasten gleichmäßig auf die Vertragsparteien zu verteilen. In der Praxis werden aber schon sämtliche anfallenden Betriebskosten auf den Gewerbemieter umgelegt – das Bruttomietprinzip kommt nicht mehr zur Anwendung. Damit wird die Nettomiete für beide Vertragsparteien kalkulierbar. Es bleibt folglich nur noch die Kostenposition Instandhaltung, Instandsetzung un...