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Erweiterung der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAE-47262 Durch das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (AmtshilfeRLUmsG) ist – im Zuge der Neuregelung zur Vermeidung von Gestaltungsmodellen mit RETT-Blocker-Strukturen – die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel auf bestimmte Vorgänge im Wege der Einzelrechtsnachfolge erweitert worden.
Ausführlicher Beitrag s..
Neue Fassung der Konzernklausel
[i]Neufassung des § 6a Satz 1 GrEStGIm Rahmen des AmtshilfeRLUmsG ist die Konzernklausel nunmehr auch auf Einbringungsvorgänge und andere Erwerbsvorgänge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage erweitert worden. Der Wortlaut des neu gefassten § 6a Satz 1 GrEStG lautet wie folgt (Änderung hervorgehoben):
„Für einen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, Abs. 2, 2a, 3 oder Abs. 3a [GrEStG] steuerbaren Rechtsvorgang aufgrund einer Umwandlung i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UmwG, bei Einbringungen sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage wird die Steuer nicht erhoben.”
[i]Anzuwenden auf Erwerbsvorgänge nach dem 6. 6. 2013Die geänderte Fassung ist erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem verwirklicht werden (§ 23 Abs. 11 GrEStG).
Praktische Anwendungsbereiche der erweiterten Konzernklausel
Ein typischer Anwendungsbereich der erweiterten Konzernklause...