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Einkommensteuer | Kindergeld für das Kind der Partnerin einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein Kindergeldanspruch wird nach § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG i. V. mit § 2 Abs. 8 EStG i. d. F. des Gesetzes vom 15. 7. 2013 gewährt, wenn ein eingetragener Lebenspartner in seinen Haushalt die Kinder seines eingetragenen Lebenspartners aufnimmt. (2) Die in § 2 Abs. 8 EStG i. d. F. des Gesetzes vom bestimmte Gleichstellung von Lebenspartnern und Lebenspartnerschaften mit Ehegatten und Ehen ist in allen Fällen anzuwenden, in denen das Kindergeld noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist. § 52 Abs. 2a EStG i. d. F. des Gesetzes vom gilt insoweit entsprechend.
Das Urteil wendet die rückwirkend geltenden Regelungen zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften auch auf das Kindergeldrecht entsprechend an. Das Finanzgericht konnte noch nicht s...BGBl 2013 I S. 2397