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FG Niedersachsen 01.10.2013 5 V 217/13, NWB 44/2013 S. 3438

Umsatzsteuer | Rückwirkende Rechnungsberichtigung möglich

Die Rechnungsberichtigung wirkt, so das auf den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zurück, sofern die Abrechnung die Mindestanforderungen an eine Rechnung enthält. Hierzu führte das Finanzgericht weiter aus: (1) Der Senat hält eine rückwirkende Rechnungsberichtigung im Streitfall für zulässig, weil die streitbefangenen Abrechnungen die Mindestanforderungen an eine Rechnung enthalten und die Berichtigung noch während der Außenprüfung erfolgte. (2) Mit der Entscheidung „Petroma Transports“ präzisiert der EuGH seine Haltung zur rückwirkenden Rechnungsberichtigung. (3) Aus der Abgrenzung in Rn. 34 und 35 ist zu entnehmen, dass der EuGH in seiner Pannon-Gep-Entscheidung tatsächlich die rückwirkende Berichtigung anerkennen ...