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Mietrecht | Erleichterte Kündigung des Vermieters
Der BGH hat sich mit der Frage befasst, ob ein Vermieter das Mietverhältnis trotz einer mit seinem Rechtsvorgänger vereinbarten mietvertraglichen Kündigungsbeschränkung gem. § 573a BGB kündigen kann. In dem streitgegenständlichen Mietvertrag heißt es u. a.: „Die Vermieterin wird das Mietverhältnis grds. nicht auflösen. Sie kann jedoch in besonderen Ausnahmefällen das Mietverhältnis kündigen, wenn wichtige berechtigte Interessen der Vermieterin eine Beendigung notwendig machen.” Später verkaufte die ursprüngliche Vermieterin das Gebäude. Der Kaufvertrag enthielt eine an spätere Erwerber weiterzugebende Mieterschutzbestimmung, die eine Kündigung wegen Eigenbedarfs und die Verwertungskündigung ausschloss. Ca. drei Jahre später verkaufte der Erwerber das Gebäude an die Kläger ohne di...