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SteuerStud Nr. 11 vom Seite 652

Schätzung wegen Nichtabgabe der Steuererklärung

Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO

Dr. Jessica Isenburg

Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Schätzung wegen Nichtabgabe der Steuererklärung nach § 162 AO und die damit zusammenhängenden Fragestellungen. In einer komprimierten Darstellung werden die Rechtsgrundlagen dargelegt, darüber hinaus Fallstricke aufgezeigt und die häufigsten Probleme kurz beleuchtet.

I. Voraussetzungen einer Schätzung

Für Besteuerungsgrundlagen, die nicht ermittelt oder berechnet werden können, besteht eine Befugnis für das Finanzamt zur Schätzung, § 162 Abs. 1 AO. Dabei sind die Besteuerungsgrundlagen insbesondere dann zu schätzen, wenn der Steuerpflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder seine Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO verletzt, § 162 Abs. 2 Satz 1 AO. Dies ist der Fall, wenn der Steuerpflichtige die nach den Steuergesetzen zu führenden Bücher oder Aufzeichnungen nicht vorlegen kann oder tatsächliche Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit bzw. Unvollständigkeit der Angaben zu steuerpflichtigen Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen bestehen und der Steuerpflichtige die Zustimmung nach § 93 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 AO nicht erteilt, § 162 Abs. 2 Satz 2 AO. Der häufigste Grund für die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen in der Praxis ist jedoch die Nichtabgabe einer Steue...