BFH - XI R 8/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: UStG § 4 Nr 16 Buchst b, AO § 67, RL 77/388/EWG Art 13 Teil A Abs 1 Buchst b, RL 2006/112/EG Art 132 Abs 1 Buchst b
Rechtsfrage
Kann sich ein Krankenhaus, das mangels Aufnahme im Krankenhausbedarfsplan und dem Abschluss von Versorgungsverträgen keine Patienten der gesetzlichen Krankenkassen behandeln darf, nach dem die Voraussetzungen der nationalen Steuerbefreiungsvorschriften insbesondere § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG nicht erfüllt sind, zur Erlangung der Steuerbefreiung für die in Zusammenhang mit einer Krankenhausbehandlung oder ärztlichen Heilbehandlung stehenden Umsätze (auch Einzelzimmerzuschlag) der Jahre 2003 bis 2006 unmittelbar auf Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG (ab 2007 Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL) berufen?
Muss die Einordnung als Wahlleistung (z.B. Art der Unterkunft) zur Beurteilung der sozialen Vergleichbarkeit des Krankenhauses mit Einrichtungen öffentlicher Trägerschaft unabhängig davon gelten, ob das Krankenhaus Ein- oder Zweibettzimmer aufgrund des gehobenen Standards des Krankenhauses als allgemeine Krankenhausleistung anbietet oder als Zusatzleistung gesondert berechnet?
Gemeinschaftsrecht; Krankenhaus; Steuerfreiheit; Vergleichbarkeit; Zusatzleistung
Fundstelle(n):
QAAAE-47101