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BFH  - VI R 54/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 2

Rechtsfrage

Unterhält die Kabinenchefin einer Fluglinie am Heimatflughafen keine regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 i.V.m. § 9 Abs. 2 EStG, weil der Schwerpunkt ihrer Arbeitsleistung im Flugzeug, in ihrem häuslichen Arbeitszimmer sowie an anderen Flughäfen liegt, dem Aufenthalt am Heimatflughafen keine wesentliche Bedeutung für die Erbringung der Arbeitsleistung zukommt und sie somit einer Auswärtstätigkeit nachgeht?

Auswärtstätigkeit; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Flughafen; Regelmäßige Arbeitsstätte; Werbungskosten

Fundstelle(n):
KAAAE-47087

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