§ 17 EStG-Berechnung im Zusammenhang mit dem , 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BStBl II 2011, 86 - Ist der Ansatzpunkt der Besteuerung der tatsächlich realisierte Gewinn, wie er sich zum Veräußerungszeitpunkt aufgrund der historischen Anschaffungskosten und des tatsächlichen Veräußerungserlöses ergibt? - Oder werden die historischen Anschaffungskosten durch den gemeinen Wert der veräußerten Beteiligung zum Aufteilungsstichtag ersetzt, mit der Folge, das bedingt durch eine zwischenzeitliche Wertminderung im Veräußerungszeitpunkt ein Veräußerungsverlust entsteht (entgegen BStBl I 2011, 16, dort C. II. 3.b.und D.)?