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Sächsisches FG Urteil v. - 1 K 1668/09 EFG 2013 S. 1949 Nr. 23

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 3, HGB § 230

Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung gewinnunabhängiger Entgelte an stille Gesellschafter

Leitsatz

1. Die Zusicherung einer vom Gewinn unabhängigen Mindestjahresleistung neben gewinnabhängigen Bezügen steht der Annahme einer stillen Gesellschaft nicht entgegen.

2. Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 3 GewStG erfasst nur gewinnabhängige, nicht hingegen auch gewinnunabhängige Entgelte an den stillen Gesellschafter.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 8 Nr. 4
DStRE 2014 S. 358 Nr. 6
EFG 2013 S. 1949 Nr. 23
Ubg 2014 S. 272 Nr. 4
PAAAE-47016

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