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Sächsisches FG Beschluss v. - 8 V 1206/13

Gesetze: EStG § 22 Nr. 3 S. 1 EStG § 8 Abs. 1FGO § 69 Abs. 2 S. 2FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Steuerpflicht der für die Anwerbung neuer Teilnehmer an einem Schenkkreis (Unternehmerstammtisch) vereinnahmten Entgelte

Leitsatz

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass den Einsatz des Steuerpflichtigen übersteigende Einnahmen aus der Teilnahme an einem in der Form eines „Unternehmerkreises” bzw. „Unternehmerstammtisches” durchgeführten Schenkkreis steuerpflichtige Einkünfte aus Leistungen im Sinne von § 22 Nr. 3 S. 1 EStG darstellen, wobei die vereinnahmten Entgelte für das Anwerben neuer Teilnehmer an dem Schenkkreis als Einnahmen zu behandeln sind (Anschluss an ).

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAE-46982

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