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FG des Landes Sachsen-Anhalt  v. - 4 K 321/13 EFG 2013 S. 1948 Nr. 23

Gesetze: FGO § 64 Abs. 1, FGO § 47 Abs. 1, FGO § 56 Abs. 1, FGO § 56 Abs. 2, FGO § 52a Abs. 1 S. 1, FGO § 99 Abs. 2, FGO § 90a Abs. 1

Keine wirksame Klageerhebung per E-Mail

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei „Anbringen” einer Klage beim Finanzamt per E-Mail

Leitsatz

1. Eine Klageerhebung per E-Mail beim FG des Landes Sachsen-Anhalt ist nicht möglich, unabhängig davon, ob es sich um eine einfache E-Mail oder eine E-Mail mit Signatur handelt.

2. Da die Finanzverwaltung die Einlegung von Einsprüchen per E-Mail genügen lässt, muss ein steuerlicher Laie nicht ohne weiteres auf den Gedanken kommen, dass dies für die Klage nicht gilt.

3. Versteht ein nicht beratener Steuerpflichtiger den Begriff des „Anbringens” einer Klage beim FA dahingehend, dass die gleichen Formvorschriften wie bei der Erhebung eines Einspruchs ausreichend sind, versäumt er die Klagefrist nicht schuldhaft, wenn er die innerhalb der Frist nur per E-Mail angebrachte Klage erst nach Fristablauf auf richterlichen Hinweis in der gebotenen Schriftform erhebt.

Fundstelle(n):
DStZ 2013 S. 805 Nr. 22
EFG 2013 S. 1948 Nr. 23
OAAAE-46977

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