Zur familienähnlichen Beziehung zwischen Pflegeeltern und Pflegekind.
Ein Pflegekindschaftsverhältnis zwischen Pflegeeltern und einem Kind kann auch dann bestehen, wenn das Kind im Zeitpunkt
der Haushaltsaufnahme fast volljährig ist und es weiterhin telefonischen und sporadischen Besuchskontakt zu einem leiblichen
Elternteil hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 8 Nr. 28 DStRE 2014 S. 924 Nr. 15 EFG 2013 S. 1859 Nr. 22 ZAAAE-46969
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