Werden einem Gesellschafter Freianteile an der Gesellschaft gewährt, handelt es sich regelmäßig um einen sonstigen Bezug
§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG.
Diese Grundsätze gelten nicht, wenn die KapG Nennkapital durch Umwandlung von Rücklagen erhöht.
Die am vom indischen Konzern Reliance Industries Ltd. beschlossene Ausgabe von Aktien an ihre Aktionäre führt
nicht zu Einnahmen i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG.
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 6 Nr. 16 DStRE 2014 S. 786 Nr. 13 EFG 2013 S. 1836 Nr. 22 Ubg 2014 S. 539 Nr. 8 PAAAE-46968
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