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Einkommensteuer | Anwendung der Sammel-Steuerbescheinigung
Das BMF hat zur Beantragung, Ausstellung und Verwendung der Sammel-Steuerbescheinigung nach § 44a Abs. 10 Satz 4 EStG Stellung genommen ( NWB OAAAE-45081).
Hintergrund: Gem. § 44a Abs. 10 Satz 4 EStG kann bei ausländischer Zwischenverwahrung von Aktien die letzte inländische auszahlende Stelle in der Wertpapierverwahrkette (inländische depotführende Stelle) bei der auszahlenden Stelle i. S. des § 44 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 EStG über den vor der Zahlung in das Ausland vorgenommenen Steuerabzug eine Sammel-Steuerbescheinigung für die Summe der eigenen und der für Kunden verwahrten Aktien beantragen.