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Kaufvertragsrecht | Genereller Haftungsausschluss per AGB
In AGB ist ein Haftungsausschluss für vom Verwender verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit unwirksam (§ 309 Nr. 7 Buchst. a BGB). Enthalten AGB (hier: eines Auktionshauses) eine Klausel, nach der ein Käufer (generell) keine Ansprüche wegen Sachmängeln erheben kann, ist diese aufgrund der genannten Vorschrift unwirksam, auch [i]infoCenter „Allgemeine Geschäftsbedingungen” NWB EAAAB-03341 wenn nur Sachmängelansprüche im Streit stehen. Im entschiedenen Fall hatte der Kläger eine chinesische Buddha-Figur für 20.295 € ersteigert, die nach der Beschreibung aus der Zeit der Sui-Dynastie (581-681 u. Z.) stammen sollte. Nach später aufgekommenen Zweifeln an der Echtheit kam ein Privatgutachten zum Ergebnis, die Befunde sprächen gegen die Authentizität der Figur. Der Kläger verlangte nach Rücktritt vom Kaufvertrag Erstattung des Kaufpreises und der G...