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Umsatzsteuer | Zum Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus Rechnungen von Spielervermittlern
Nach dem setzt ein Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus ihm von Spielervermittlern erteilten Rechnungen voraus, dass der Verein – und nicht etwa der betreffende Spieler – Empfänger der in Rechnung gestellten Leistungen ist.
Der Kläger – ein Fußballverein, der mit einer Profimannschaft unternehmerisch tätig ist – leistete in den Streitjahren 2000 und 2001 in 21 Fällen Zahlungen an Spielervermittler, die entweder durch die FIFA lizenzierte Vermittler, nahe Angehörige der Spieler oder Rechtsanwälte waren. Diese stellten dem Kläger Rechnungen über Leistungen aus, die sie als Vermittlung, Beratung, Unterstützung beim Transfer bzw. der Vertragsverlängerung bezeichneten. Das Finanzamt hatte den Vorsteuerabzug anerkannt, der BFH v...